WOHNPARK – BRUEHL – STIFTUNG, in Eschen, FL-0001.057.305-7, Stiftung Zweck neu: 1. Bei der Stiftung handelt es sich um eine reine privatrechtliche Familienstiftung, die keine anderen Zwecke wie etwa kirchliche, gemeinnützige oder kommerzielle Zwecke erfüllt. Sämtliche in den Beistatuten bezeichneten Begünstigten sind Familienmitglieder., 2. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung, Fürsorge und Förderung der in den Beistatuten genannten Begünstigten, unter anderem die Bestreitung der Kosten von Erziehung und Bildung, Ausstattung für z. B. Existenzgründungen, Beiträge am allgemeinen Lebensunterhalt von Angehörigen sowie die Verfolgung ähnlicher Zwecke durch Verwendung der Vermögenserträgnisse oder deren Versilberung von Liegenschaftsvermögen dies auch i.S. und im Rahmen von Art. V., Ziff. 1., 3. Zweck der Stiftung ist weiters der Erwerb und das Halten von Liegenschaften im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a bis c und h GVG, und zwar ausschliesslich zum Zweck der Deckung von Wohn- und Erholungsbedürfnissen der in den Beistatuten der Stiftung bezeichneten begünstigten Familienangehörigen. Unverbaute und landwirtschaftliche Liegenschaften haben den Begünstigten ebenfalls zu Erholungszwecken zu dienen. Die an inländischen Liegenschaften Begünstigten haben ihrer Begünstigtenbestellung ausdrücklich zuzustimmen. Die Begünstigtenbestellung wird durch ein gesondertes Beistatut vorgenom- men und ordnet jede Liegenschaft oder einen Liegenschaftsteil einem be- stimmten Begünstigten zu., 4. Der Erwerb und das Halten von Liegenschaften durch die Stiftung zu Wohn- und Erholungszwecken der in den Beistatuten bezeichneten Begünstigten unterliegen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung., 5. Zum Stiftungszweck gehört ebenso die Anlage und Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie das Halten von Beteiligungen und anderen Rechten, jedoch unter Ausschluss eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes.. Organisation neu: Stiftungsrat bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern; Revisionsstelle (fakultativ). Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 08.01.2015.
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